Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/16/0063

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/16/0063

Entscheidungsdatum

25.06.1992

Index

35/02 Zollgesetz
54/04 EG

Norm

VersandverfahrenDG 1973 §2 Abs1;
ZollG 1955 §119 Abs1;

Rechtssatz

Die Ersatzpflicht für den Begleitscheinnehmer im gemeinschaftlichen Versandverfahren tritt auch dann mit Nichtstellung der Ware ein, wenn der Abgabenschuldner im Verfahren unbekannt bleibt. Entscheidend ist nur, daß eine Abgabenschuld entstanden ist, nicht aber, wer als Abgabenschuldner heranzuziehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160063.X03

Im RIS seit

25.06.1992

Dokumentnummer

JWR_1991160063_19920625X03