Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
91/16/0063
Entscheidungsdatum
25.06.1992
Index
35/02 Zollgesetz
54/04 EG
Norm
VersandverfahrenDG 1973 §2 Abs1;
ZollG 1955 §119 Abs1;
Rechtssatz
Die Ersatzpflicht für den Begleitscheinnehmer im gemeinschaftlichen Versandverfahren tritt auch dann mit Nichtstellung der Ware ein, wenn der Abgabenschuldner im Verfahren unbekannt bleibt. Entscheidend ist nur, daß eine Abgabenschuld entstanden ist, nicht aber, wer als Abgabenschuldner heranzuziehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160063.X03
Dokumentnummer
JWR_1991160063_19920625X03