Auflagen, wie die einer Baubewilligung beigefügten belastenden Nebenbestimmungen, sind Vollstreckungstitel im Sinne des § 1 VVG (Krzizek, System des Österreichischen Baurechts III, 170).Auflagen, wie die einer Baubewilligung beigefügten belastenden Nebenbestimmungen, sind Vollstreckungstitel im Sinne des Paragraph eins, VVG (Krzizek, System des Österreichischen Baurechts römisch drei, 170).