Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
91/15/0086
Entscheidungsdatum
29.06.1992
Index
12/05 Sonstige internationale Angelegenheiten
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
GewStG §1;
GewStG §2;
GewStG §25;
IAKW-FinanzierungsG 1972 §5 Abs1;
Rechtssatz
Der Text des § 5 Abs 1 IAKW-FinanzierungsG ist dahin zu verstehen, daß mit ihm eine Befreiung sowohl von der Gewerbesteuer (und damit auch von der Lohnsummensteuer) als auch von der Bundesgewerbesteuer normiert worden ist.Der Text des Paragraph 5, Absatz eins, IAKW-FinanzierungsG ist dahin zu verstehen, daß mit ihm eine Befreiung sowohl von der Gewerbesteuer (und damit auch von der Lohnsummensteuer) als auch von der Bundesgewerbesteuer normiert worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150086.X01
Dokumentnummer
JWR_1991150086_19920629X01