Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
91/12/0284
Entscheidungsdatum
29.07.1992
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/12/0102 1
Stammrechtssatz
Ob ein Beamter dauernd einen Dienst verrichtet, der regelmäßig nur von einem Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann, hängt davon ab, ob zu vergleichbaren Diensten in der Regel nur Beamte ab einer höheren Dienstklasse als jener, der der Beamte, um dessen Verwendungszulage es geht, angehört, herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120284.X02
Im RIS seit
16.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2010
Dokumentnummer
JWR_1991120284_19920729X02