Verwaltungsgerichtshof
10.06.1991
90/12/0102
Ob ein Beamter dauernd einen Dienst verrichtet, der regelmäßig nur von einem Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann, hängt davon ab, ob zu vergleichbaren Diensten in der Regel nur Beamte ab einer höheren Dienstklasse als jener, der der Beamte, um dessen Verwendungszulage es geht, angehört, herangezogen werden.