Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
92/08/0006
Entscheidungsdatum
27.04.1993
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/08/0177 1
Stammrechtssatz
Die einschränkende Interpretation, daß die Anwendbarkeit der im § 12 Abs 4 AlVG genannten Ausnahmen ausschließlich auf die Möglichkeit der Überbrückung von Saisonarbeitslosigkeit bzw auf die Möglichkeit des nebenberuflichen Besuches der schulischen Ausbildung abstellt, findet im Gesetzeswortlaut keine Deckung.Die einschränkende Interpretation, daß die Anwendbarkeit der im Paragraph 12, Absatz 4, AlVG genannten Ausnahmen ausschließlich auf die Möglichkeit der Überbrückung von Saisonarbeitslosigkeit bzw auf die Möglichkeit des nebenberuflichen Besuches der schulischen Ausbildung abstellt, findet im Gesetzeswortlaut keine Deckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080006.X02
Im RIS seit
18.10.2001
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2010
Dokumentnummer
JWR_1992080006_19930427X02