Verwaltungsgerichtshof
19.05.1992
91/08/0188
GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/08/0177 1
Die einschränkende Interpretation, daß die Anwendbarkeit der im Paragraph 12, Absatz 4, AlVG genannten Ausnahmen ausschließlich auf die Möglichkeit der Überbrückung von Saisonarbeitslosigkeit bzw auf die Möglichkeit des nebenberuflichen Besuches der schulischen Ausbildung abstellt, findet im Gesetzeswortlaut keine Deckung.