Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1992

Geschäftszahl

91/08/0188

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/08/0177 1

Stammrechtssatz

Die einschränkende Interpretation, daß die Anwendbarkeit der im Paragraph 12, Absatz 4, AlVG genannten Ausnahmen ausschließlich auf die Möglichkeit der Überbrückung von Saisonarbeitslosigkeit bzw auf die Möglichkeit des nebenberuflichen Besuches der schulischen Ausbildung abstellt, findet im Gesetzeswortlaut keine Deckung.