Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/04/0130

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

91/04/0130

Entscheidungsdatum

25.06.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 360, Absatz 2, GewO 1973 berechtigt und verpflichtet die Behörde, bei Vorliegen der angeführten Tatbestände die jeweils notwendigen Maßnahmen von Amts wegen zu ergreifen. Sie hat - über die einstweiligen Verfügungen des Paragraph 8, VVG hinausgehend - einstweilige Zwangsmaßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen zum Gegenstand, die gemäß Paragraph 360, Absatz 3, GewO 1973 mangels einer kürzeren Befristung mit Ablauf eines Jahres, vom Tage der Rechtskraft des sie verfügenden Bescheides an gerechnet, außer Wirksamkeit treten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040130.X01

Im RIS seit

25.06.1991

Dokumentnummer

JWR_1991040130_19910625X01

Rechtssatz für 92/04/0176

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

92/04/0176

Entscheidungsdatum

20.10.1992

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/25 91/04/0130 1

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 360, Absatz 2, GewO 1973 berechtigt und verpflichtet die Behörde, bei Vorliegen der angeführten Tatbestände die jeweils notwendigen Maßnahmen von Amts wegen zu ergreifen. Sie hat - über die einstweiligen Verfügungen des Paragraph 8, VVG hinausgehend - einstweilige Zwangsmaßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen zum Gegenstand, die gemäß Paragraph 360, Absatz 3, GewO 1973 mangels einer kürzeren Befristung mit Ablauf eines Jahres, vom Tage der Rechtskraft des sie verfügenden Bescheides an gerechnet, außer Wirksamkeit treten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040176.X01

Im RIS seit

20.10.1992

Dokumentnummer

JWR_1992040176_19921020X01