Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/03/0153

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/03/0153

Entscheidungsdatum

16.10.1991

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
94/01 Schiffsverkehr

Norm

SchiffahrtsG 1990 §79 Abs2 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Formulierung "wird verfügen können" soll verdeutlichen, daß der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung die Verfügung über die erforderlichen Fahrzeuge oder Schwimmkörper lediglich glaubhaft zu machen hat und ein endgültiger Nachweis hierüber erst nach der Klärung der entscheidenden Konzessionsvoraussetzung "volkswirtschaftliches Interesse" notwendig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030153.X03

Im RIS seit

31.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1991030153_19911016X03