Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1991

Geschäftszahl

91/03/0153

Rechtssatz

Die Formulierung "wird verfügen können" soll verdeutlichen, daß der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung die Verfügung über die erforderlichen Fahrzeuge oder Schwimmkörper lediglich glaubhaft zu machen hat und ein endgültiger Nachweis hierüber erst nach der Klärung der entscheidenden Konzessionsvoraussetzung "volkswirtschaftliches Interesse" notwendig ist.