Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/17/0004

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

90/17/0004

Entscheidungsdatum

23.05.1990

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien

Norm

LAO Wr 1962 §3 Abs1;
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 190;

Rechtssatz

Unter dem Tatbestand, an dessen Verwirklichung Paragraph 3, Wr LAO das Entstehen der Abgabenschuld knüpft, ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren konkretem Vorliegen (Tatbestandsverwirklichung) bestimmte Rechtsfolgen (Abgabenschuld und Abgabenanspruch) eintreten sollen. Die Abgabenschuld und der ihr entsprechende Abgabenanspruch entstehen somit, wenn der in der Wirklichkeit vorliegende Sachverhalt die Merkmale des in der Norm enthaltenen Tatbestandes erfüllt. Knüpft der Tatbestand an Handlungen an, so erfolgt die Verwirklichung durch die Vornahme der Handlung (Hinweis E 14.2.1979, 892/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990170004.X01

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010

Dokumentnummer

JWR_1990170004_19900523X01