Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/16/0185

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

90/16/0185

Entscheidungsdatum

20.02.1992

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

Selbst wenn man unter den in Paragraph 662, dritter Satz ABGB und Paragraph 686, zweiter Satz ABGB erwähnten Lasten nicht nur Pfandrechte und andere dingliche Belastungen, sondern auch überhaupt auf die Sache bezügliche schuldrechtliche Pflichten verstehen wollte, darf nicht übersehen werden, daß sich die Übernahme bloßer schuldrechtlicher Verbindlichkeiten nur auf das Innenverhältnis bezieht, im Verhältnis zum Dritten jedoch keine Änderung der Rechtslage erfolgt (Hinweis Welser in Rummel, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, 01ter Bd 2 Wien 1990, Randziffer 8 zu Paragraph 662,).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160185.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2012

Dokumentnummer

JWR_1990160185_19920220X09