Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
90/12/0265
Entscheidungsdatum
10.06.1991
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3264/79 E 25. Februar 1980 RS 2
("diesbezügliche Norm" ist hier die mit der Ausübung jedes
ärztlichen Berufes verbundene Ansteckungsgefahr).
Stammrechtssatz
Ob eine mit einer Dienstverrichtung verbundene Gefährdung eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellt (siehe dazu E vom 7.3.1979, Zl. 2880/79 u.a.), kann nur anhand getroffener Tatsachenfeststellungen darüber beurteilt werden, worin die dienstlichen Verrichtungen im Einzelfall konkret bestehen, welche konkreten Gefahrenmomente damit verbunden sind und mit welcher Intensität und Häufigkeit diese Momente auftreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120265.X06
Dokumentnummer
JWR_1990120265_19910610X06