Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 3264/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

3264/79

Entscheidungsdatum

25.02.1980

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §15 Abs5;
GehG 1956 §19a;
GehG 1956 §19b;

Rechtssatz

Ob eine mit einer Dienstverrichtung verbundene Gefährdung eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellt (siehe dazu E vom 7.3.1979, Zl. 2880/79 u.a.), kann nur anhand getroffener Tatsachenfeststellungen darüber beurteilt werden, worin die dienstlichen Verrichtungen im Einzelfall konkret bestehen, welche konkreten Gefahrenmomente damit verbunden sind und mit welcher Intensität und Häufigkeit diese Momente auftreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979003264.X02

Im RIS seit

02.02.2004

Dokumentnummer

JWR_1979003264_19800225X02

Rechtssatz für 85/12/0183

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

85/12/0183

Entscheidungsdatum

23.06.1986

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a;
GehG 1956 §19b;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3264/79 E 25. Februar 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ob eine mit einer Dienstverrichtung verbundene Gefährdung eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellt (siehe dazu E vom 7.3.1979, Zl. 2880/79 u.a.), kann nur anhand getroffener Tatsachenfeststellungen darüber beurteilt werden, worin die dienstlichen Verrichtungen im Einzelfall konkret bestehen, welche konkreten Gefahrenmomente damit verbunden sind und mit welcher Intensität und Häufigkeit diese Momente auftreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120183.X04

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011

Dokumentnummer

JWR_1985120183_19860623X04

Rechtssatz für 90/12/0265

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

90/12/0265

Entscheidungsdatum

10.06.1991

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19b;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3264/79 E 25. Februar 1980 RS 2 ("diesbezügliche Norm" ist hier die mit der Ausübung jedes ärztlichen Berufes verbundene Ansteckungsgefahr).

Stammrechtssatz

Ob eine mit einer Dienstverrichtung verbundene Gefährdung eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellt (siehe dazu E vom 7.3.1979, Zl. 2880/79 u.a.), kann nur anhand getroffener Tatsachenfeststellungen darüber beurteilt werden, worin die dienstlichen Verrichtungen im Einzelfall konkret bestehen, welche konkreten Gefahrenmomente damit verbunden sind und mit welcher Intensität und Häufigkeit diese Momente auftreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120265.X06

Im RIS seit

27.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1990120265_19910610X06