Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
90/11/0042
Entscheidungsdatum
26.06.1990
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz
Rechtssatz
Ausführungen zur unterschiedlichen Auswirkung der Zurückweisung einer Berufung gegen einen erstinstanzlichen Entziehungsbescheid wegen Verspätung oder wegen Unzulässigkeit mangels Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides: je nach dem Zurückweisungsgrund ist die Lenkerberechtigung aufrecht oder nicht.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110042.X03
Im RIS seit
19.03.2001
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017
Dokumentnummer
JWR_1990110042_19900626X03