Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 13692 A/1992
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
89/17/0197
Entscheidungsdatum
04.09.1992
Index
55 Wirtschaftslenkung
Norm
PrG 1976 §11 Abs1;
PrG 1976 §11 Abs3 idF 1980/288;
PrG 1976 §11 Abs3 idF 1982/311;
Rechtssatz
Wenn der Ermäßigungssatz auf Plakaten an leicht sichtbarer Stelle angekündigt ist und der jeweilige Ermäßigungssatz (bzw wie hier jene Waren, für die die Ermäßigung gilt bzw nicht gilt) durch verschiedenfarbige Etiketten erkennbar ist, wird der Preisauszeichnungspflicht Genüge getan. Keinen Unterschied kann es hiebei machen, ob es sich hiebei um eine VORÜBERGEHENDE Preissenkungsaktion handelt oder nicht. Ohne ausschlaggebende Bedeutung ist es auch, daß es im Gegensatz zur Ankündigung eines generellen Rabattes von der Farbe der Preisschilder abhängig ist, ob auf den angegebenen Preis ein Rabatt gewährt wird oder nicht (Hinweis B OGH 10.4.1979, 4 Ob 321/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170197.X05
Dokumentnummer
JWR_1989170197_19920904X05