Die Verpflichtung, Beiträge nachzuzahlen, stellt eine für die Entscheidung gem § 113 Abs 1 ASVG präjudizielle Rechtsfrage dar. Die Beitragsschuld und deren Höhe ist eine Vorfrage gem § 38 AVG für die Vorschreibung eines Beitragszuschlages gem § 113 Abs 1 ASVGDie Verpflichtung, Beiträge nachzuzahlen, stellt eine für die Entscheidung gem Paragraph 113, Absatz eins, ASVG präjudizielle Rechtsfrage dar. Die Beitragsschuld und deren Höhe ist eine Vorfrage gem Paragraph 38, AVG für die Vorschreibung eines Beitragszuschlages gem Paragraph 113, Absatz eins, ASVG
(Hinweis E 12.2.1988, 86/08/0061, 0097, AW 86/08/0010).