Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/11/0184

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

88/11/0184

Entscheidungsdatum

12.09.1989

Index

Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

WehrG 1978 §37 Abs3 lita
WehrG 1978 §44 Abs1

Rechtssatz

Ob ein Verhalten des Präsenzdieners dem Ansehen des Bundesheeres iSd Paragraph 44, Absatz eins, WehrG abträglich sein konnte und seinem weiteren Verbleib im außerordentlichen Präsenzdienst entgegenstand, kann erst dann beantwortet werden, wenn von der Beh konkrete Feststellungen zum Vorfall getroffen wurden, insb hins des Grades der Alkoholisierung und des in diesem Zustand gezeigten Verhaltens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110184.X01

Im RIS seit

09.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2026

Dokumentnummer

JWR_1988110184_19890912X01