Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/08/0239

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 13397 A/1991

Rechtssatznummer

13

Geschäftszahl

88/08/0239

Entscheidungsdatum

05.03.1991

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §9;

Rechtssatz

Auch die ArbN, die am Feiertag arbeiten, erhalten so, wie jene, die nicht arbeiten, zunächst gem Paragraph 9, Absatz eins bis 4 ARG weiterhin das zu zahlende Entgelt als Feiertagsentgelt und überdies gem Paragraph 9, Absatz 5, ARG das Feiertagsarbeitsentgelt. Haben sie im Beobachtungszeitraum weniger Überstunden geleistet als andere ArbN, so ist freilich - als Folge des Ausfallsprinzips - der Überstundenanteil am Feiertagsentgelt geringer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988080239.X13

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013

Dokumentnummer

JWR_1988080239_19910305X13