Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 12927 A/1989
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
88/08/0005
Entscheidungsdatum
23.05.1989
Index
Arbeitsrecht
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Wenn die Behörde im Hinblick auf die festgestellten Umstände unter Berücksichtung der im angefochtenen Bescheid dargestellten spezialpräventiven und generalpräventiven Gründen die Strafe ohnedies im untersten Bereich des Strafrahmens festgesetzt hat, so hat sie das ihr im § 19 VStG eingeräumte Ermessen nicht überschritten.Wenn die Behörde im Hinblick auf die festgestellten Umstände unter Berücksichtung der im angefochtenen Bescheid dargestellten spezialpräventiven und generalpräventiven Gründen die Strafe ohnedies im untersten Bereich des Strafrahmens festgesetzt hat, so hat sie das ihr im Paragraph 19, VStG eingeräumte Ermessen nicht überschritten.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080005.X02
Im RIS seit
04.09.2019
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Dokumentnummer
JWR_1988080005_19890523X02