Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
88/05/0002
Entscheidungsdatum
17.05.1988
Index
L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Burgenland
L82000 Bauordnung
Norm
BauRallg;
RPG Bgld 1969 §14 Abs3 lite idF 1981/020;
Rechtssatz
Ob ein Lagersilo im gemischten Baugebiet zulässig ist, hängt auch von dem durch diesen Silo bedingten Betrieb der Gesamtanlage ab. Vor allem könnte ja ein geplanter Lagersilo eine solche Vergrößerung des bestehenden Betriebes bedeuten, dass die damit verbundenen Auswirkungen in der Widmung (hier gemischtes Baugebiet) als nicht zulässig zu beurteilen sind.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050002.X05
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1988050002_19880517X05