Verwaltungsgerichtshof
17.05.1988
88/05/0002
Ob ein Lagersilo im gemischten Baugebiet zulässig ist, hängt auch von dem durch diesen Silo bedingten Betrieb der Gesamtanlage ab. Vor allem könnte ja ein geplanter Lagersilo eine solche Vergrößerung des bestehenden Betriebes bedeuten, dass die damit verbundenen Auswirkungen in der Widmung (hier gemischtes Baugebiet) als nicht zulässig zu beurteilen sind.