Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
87/17/0261
Entscheidungsdatum
23.10.1987
Index
L37166 Kanalabgabe Steiermark
Norm
KanalabgabenG Stmk 1955 §4 Abs1;
Rechtssatz
Der Gesetzgeber geht offensichtlich davon aus, daß die verbaute Grundfläche vervielfacht mit der Anzahl der angeschlossenen Geschosse bei typisierender Betrachtung der zu erwartenden Fälle einen tauglichen Maßstab für den Entsorgungsnutzen darstellt, den ein Gebäude aus der öffentlichen Kanalanlage zieht. Die Bestimmungen des Stmk KanalabgabenG 1955 bieten ebenso wie die Bestimmungen des NÖ KanalG keine Handhabe dafür, daß bei verschiedener Fläche der aufeinander liegenden Geschosse eines Gebäudes diesen Unterschieden bei der Ermittlung der Berechnungsfläche Rechnung zu tragen ist (Hinweis E 25.6.1976, 489/76, VwSlg 4997 F/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987170261.X02
Dokumentnummer
JWR_1987170261_19871023X02