Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
87/17/0260
Entscheidungsdatum
09.02.1990
Index
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen
37/03 Nationalbank
Norm
DevG §2 Abs1;
Kundmachung OeNB DE 1987/04;
KWG 1979 §1 Abs2 Z6;
Rechtssatz
Ob eine Bank zu einem unter dem Gesichtspunkt der von der Österreichischen Nationalbank wahrzunehmenden Interessen ordnungsgemäßen Betrieb der Geschäfte personell entsprechend ausgestattet und daher in der Lage ist, kann nur im Einzelfall unter Bedachtnahme auf die den betreffenden Personen eingeräumten Kompetenzen im Rahmen des Geschäftsbetriebes der Bank entschieden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987170260.X07
Im RIS seit
19.09.2001
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2009
Dokumentnummer
JWR_1987170260_19900209X07