Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/17/0260

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

87/17/0260

Entscheidungsdatum

09.02.1990

Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen
37/03 Nationalbank

Norm

DevG §2 Abs1;
Kundmachung OeNB DE 1987/04;
KWG 1979 §1 Abs2 Z6;

Rechtssatz

Ob eine Bank zu einem unter dem Gesichtspunkt der von der Österreichischen Nationalbank wahrzunehmenden Interessen ordnungsgemäßen Betrieb der Geschäfte personell entsprechend ausgestattet und daher in der Lage ist, kann nur im Einzelfall unter Bedachtnahme auf die den betreffenden Personen eingeräumten Kompetenzen im Rahmen des Geschäftsbetriebes der Bank entschieden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987170260.X07

Im RIS seit

19.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2009

Dokumentnummer

JWR_1987170260_19900209X07