Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/16/0161

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/16/0161

Entscheidungsdatum

27.10.1988

Index

Verkehrssteuern
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgRG 1949
VwRallg

Beachte


Besprechung in:
ÖStZ 1989, 161;

Rechtssatz

Die organisatorische Vereinigung der Einlaufstellen mehrerer Behörden (hier das Finanzamt und des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern) führt nicht dazu, daß diejenigen Behörden, für die die vereinigte Einlaufstelle tätig wird, zu einer einzigen Behörde verschmelzen.

Schlagworte

Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160161.X03

Im RIS seit

16.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2021

Dokumentnummer

JWR_1987160161_19881027X03