Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
87/16/0161
Entscheidungsdatum
27.10.1988
Index
Verkehrssteuern
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Besprechung in:
ÖStZ 1989, 161;
Rechtssatz
Die organisatorische Vereinigung der Einlaufstellen mehrerer Behörden (hier das Finanzamt und des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern) führt nicht dazu, daß diejenigen Behörden, für die die vereinigte Einlaufstelle tätig wird, zu einer einzigen Behörde verschmelzen.
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160161.X03
Im RIS seit
16.03.2021
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2021
Dokumentnummer
JWR_1987160161_19881027X03