Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/16/0071

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6244 F/1987

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/16/0071

Entscheidungsdatum

03.09.1987

Index

59/10 Handelsabkommen

Norm

Accordino 1957 Art1;

Rechtssatz

Geht man vom Vertragswortlaut aus, so erhellt aus dem Umstand, daß nicht die Einfuhr von Waren, also das Gelangen von Erzeugnissen über die Zollgrenze, sondern der sich zwischen den in Artikel eins, Accordino genannten Gebieten "abspielende" Austausch von Waren erleichtert werden soll, eine Beschränkung des Verkehrs mit diesen Waren auf diese Gebiete. Dies wird ganz deutlich durch die Verwendung des verbum legale "abspielt", das dem Begriff des lokalen Warenaustausches eine in das Wirtschaftsleben der Region viel tiefer eingreifende Bedeutung verleiht als der Begriff der Einfuhr.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160071.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1987160071_19870903X03