Ausführungen zur Abgrenzung der einzelnen Ausnahmetatbestände des § 49 Abs 3 ASVG und zur Bedeutung der einkommensteuerrechtlichen Befreiungsbestimmungen für die Auslegung des § 49 Abs 3 ASVG.Ausführungen zur Abgrenzung der einzelnen Ausnahmetatbestände des Paragraph 49, Absatz 3, ASVG und zur Bedeutung der einkommensteuerrechtlichen Befreiungsbestimmungen für die Auslegung des Paragraph 49, Absatz 3, ASVG.