Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
87/04/0060
Entscheidungsdatum
14.06.1988
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Die Aussage zweier Zeugen, die gemeinschaftlich vernommen und deren Aussage "als eine" protokolliert worden ist, kommt im Hinblick auf die Bestimmung des § 46 AVG als Beweismittel in Betracht.Die Aussage zweier Zeugen, die gemeinschaftlich vernommen und deren Aussage "als eine" protokolliert worden ist, kommt im Hinblick auf die Bestimmung des Paragraph 46, AVG als Beweismittel in Betracht.
Schlagworte
Beweismittel fehlerhafte Niederschrift
Grundsatz der Unbeschränktheit
Beweismittel Zeugen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040060.X04
Im RIS seit
01.02.2006
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008
Dokumentnummer
JWR_1987040060_19880614X04