Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/03/0274

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

87/03/0274

Entscheidungsdatum

04.05.1988

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Rechtssatz

Ausführungen bezüglich der Schlüssigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Übertretung des Paragraph 100, KFG, begangen durch Betätigen der Lichthupe zur Warnung vor einer Radarkontrolle, wogegen der Beschuldigte behauptete, er habe die Lichthupe betätigt, weil ein entgegenkommendes Fahrzeug zum Überholen angesetzt habe.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030274.X05

Im RIS seit

23.01.2006

Dokumentnummer

JWR_1987030274_19880504X05