Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/16/0122

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

86/16/0122

Entscheidungsdatum

01.12.1987

Index

Verkehrssteuern
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es trifft zwar zu, dass der Grundsatz von Treu und Glauben an sich auch im Abgabenverfahren Geltung hat (Hinweis auf E 21.2.1979, 1752/77). Er hat jedoch dort seine Grenzen wo die gesetzlichen oder auf der Stufe des Gesetzes stehenden sonstigen Vorschriften ein besonderes Verhalten, sei es der Behörde, sei es der Partei, fordern. In einem Abgehen von einer früheren, wenn auch ständigen Verwaltungsübung oder von einer vordem als maßgebend angesehenen Rechtsauffassung kann kein Verstoß gegen Treu und Glauben erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160122.X05

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019

Dokumentnummer

JWR_1986160122_19871201X05