Zuwendungen aus Anlaß des 15-jährigen Dienstnehmerjubiläums stellen keine beitragsfreien Jubiläumsgeschenke im Sinne des § 49 Abs 3 Z 10 ASVG dar.Zuwendungen aus Anlaß des 15-jährigen Dienstnehmerjubiläums stellen keine beitragsfreien Jubiläumsgeschenke im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 10, ASVG dar.