Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
86/07/0191
Entscheidungsdatum
20.09.1990
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Ein Bescheid, gegen den eine unzulässige und daher zurückzuweisende Berufung erhoben wurde, ist bereits mit seiner Erlassung rechtskräftig geworden.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der
Behörde
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070191.X01
Im RIS seit
12.11.2001
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2010
Dokumentnummer
JWR_1986070191_19900920X01