Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/04/0123

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

86/04/0123

Entscheidungsdatum

27.01.1987

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die objektiven Grenzen der Bescheideinrichtungen ergeben sich daraus, dass mit dem Bescheid über eine bestimmte Verwaltungssache entschieden wird, die dadurch zur entschiedenen Sache wird, wogegen für sich allein weder die getroffenen Tatsachenfeststellungen, noch deren rechtliche Qualifikation in diesem Rahmen als relevant anzusehen sind, ebenso wenig wie in der Begründung beantwortete Vorfragen.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040123.X02

Im RIS seit

28.02.2006

Dokumentnummer

JWR_1986040123_19870127X02