Werden seitens der Immissionen der Betriebsanlage die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienenden Grundstücke und sonstigen Sachen, etwa durch eine Beeinträchtigung des Ertrages des landwirtschaftlichen Betriebes, in ihrer Substanz bedroht, dann liegt eine Gefährdung des Eigentums im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1973 vor.(Hinweis E 20.10.1976 137/71).Werden seitens der Immissionen der Betriebsanlage die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienenden Grundstücke und sonstigen Sachen, etwa durch eine Beeinträchtigung des Ertrages des landwirtschaftlichen Betriebes, in ihrer Substanz bedroht, dann liegt eine Gefährdung des Eigentums im Sinne des Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO 1973 vor.(Hinweis E 20.10.1976 137/71).