Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 85/10/0142

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

85/10/0142

Entscheidungsdatum

10.07.1987

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Anzahl der einschlägigen Vorstrafen in Verbindung mit dem Umstand, dass aus der sehr hohen Anzahl anderer Verwaltungsvorstrafen des Bf (insgesamt 55) eine offenbar negative Einstellung gegenüber rechtlich geschützten Werten erkennbar ist, kann in der Verhängung der Höchststrafe selbst bei Zutreffen von Milderungsgründen ein Ermessensfehler nicht erblickt werden.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985100142.X02

Im RIS seit

10.07.1987

Dokumentnummer

JWR_1985100142_19870710X02