Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5933 F/1984
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
84/16/0165
Entscheidungsdatum
22.11.1984
Index
35/02 Zollgesetz
Norm
ZollG 1955 §119 Abs1;
ZollG 1955 §183 Abs1;
Rechtssatz
Es ist ausgeschlossen, den Vorrang des Gesetzes durch eine Empfehlung einer Verwaltungskommission aufzuheben. Es würde eine gröbliche Verletzung des verfassungsgesetzlichen Gebotes der Bindung der vollziehenden Gewalt an das Gesetz darstellen, wenn sich eine österreichische Zollbehörde beim Vollzug von nationalen Recht entgegen ihrer eigenen Rechtsüberzeugung einer Empfehlung einer Arbeitsgruppe EWG-Österreich unterwerfen würde; sie kann ihr ebenso wenig auf dem Umweg über eine Billigkeitsmaßnahme Geltung verschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984160165.X02
Im RIS seit
22.11.1984
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011
Dokumentnummer
JWR_1984160165_19841122X02