Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/16/0165

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5933 F/1984

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/16/0165

Entscheidungsdatum

22.11.1984

Index

35/02 Zollgesetz

Norm

ZollG 1955 §119 Abs1;
ZollG 1955 §183 Abs1;

Rechtssatz

Es ist ausgeschlossen, den Vorrang des Gesetzes durch eine Empfehlung einer Verwaltungskommission aufzuheben. Es würde eine gröbliche Verletzung des verfassungsgesetzlichen Gebotes der Bindung der vollziehenden Gewalt an das Gesetz darstellen, wenn sich eine österreichische Zollbehörde beim Vollzug von nationalen Recht entgegen ihrer eigenen Rechtsüberzeugung einer Empfehlung einer Arbeitsgruppe EWG-Österreich unterwerfen würde; sie kann ihr ebenso wenig auf dem Umweg über eine Billigkeitsmaßnahme Geltung verschaffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984160165.X02

Im RIS seit

22.11.1984

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011

Dokumentnummer

JWR_1984160165_19841122X02