Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/13/0091

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6004 F/1985

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/13/0091

Entscheidungsdatum

29.05.1985

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Kleinere Sachgeschenke, die auf Grund länger bestehender beruflicher Beziehungen im allgemeinen bei besonderen Gelegenheiten wie Weihnachten, Neujahr, Geburtstag und anderen Jubiläen, bei persönlichen Besuchen, aber auch hin und wieder ohne besonderen äußeren Anlaß gemacht wurden, an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde stellen nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis auf Hofstätter-Reichel, Kommentar zu Paragraph 20, EStG 1972, Tz 5, 5.2 und die dort angeführte Judikatur, insbesondere das E vom 19.9.1979, 1378/78), typischermaßen durch die wirtschaftliche bzw gesellschaftliche Stellung des Bfrs bedingte Aufwendungen der Lebensführung, demnach Repräsentationsaufwendungen dar, wobei es für diese Qualifikation ohne Bedeutung ist, daß sie möglicherweise geeignet erscheinen, auch den Beruf des Bfrs bzw seine Tätigkeit zu fördern (Hinweis auf E 19.9.1979, 1378/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984130091.X02

Im RIS seit

29.05.1985

Dokumentnummer

JWR_1984130091_19850529X02

Rechtssatz für 86/13/0002

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

86/13/0002

Entscheidungsdatum

02.12.1987

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/13/0091 E 29. Mai 1985 VwSlg 6004 F/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Kleinere Sachgeschenke, die auf Grund länger bestehender beruflicher Beziehungen im allgemeinen bei besonderen Gelegenheiten wie Weihnachten, Neujahr, Geburtstag und anderen Jubiläen, bei persönlichen Besuchen, aber auch hin und wieder ohne besonderen äußeren Anlaß gemacht wurden, an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde stellen nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis auf Hofstätter-Reichel, Kommentar zu Paragraph 20, EStG 1972, Tz 5, 5.2 und die dort angeführte Judikatur, insbesondere das E vom 19.9.1979, 1378, 1431/78), typischermaßen durch die wirtschaftliche bzw gesellschaftliche Stellung des Bfrs bedingte Aufwendungen der Lebensführung, demnach Repräsentationsaufwendungen dar, wobei es für diese Qualifikation ohne Bedeutung ist, daß sie möglicherweise geeignet erscheinen, auch den Beruf des Bfrs bzw seine Tätigkeit zu fördern (Hinweis auf E 19.9.1979, 1378, 1431/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130002.X01

Im RIS seit

02.12.1987

Dokumentnummer

JWR_1986130002_19871202X01

Rechtssatz für 87/13/0046

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

87/13/0046

Entscheidungsdatum

13.04.1988

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/13/0091 E 29. Mai 1985 VwSlg 6004 F/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Kleinere Sachgeschenke, die auf Grund länger bestehender beruflicher Beziehungen im allgemeinen bei besonderen Gelegenheiten wie Weihnachten, Neujahr, Geburtstag und anderen Jubiläen, bei persönlichen Besuchen, aber auch hin und wieder ohne besonderen äußeren Anlaß gemacht wurden, an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde stellen nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis auf Hofstätter-Reichel, Kommentar zu Paragraph 20, EStG 1972, Tz 5, 5.2 und die dort angeführte Judikatur, insbesondere das E vom 19.9.1979, 1378/78), typischermaßen durch die wirtschaftliche bzw gesellschaftliche Stellung des Bfrs bedingte Aufwendungen der Lebensführung, demnach Repräsentationsaufwendungen dar, wobei es für diese Qualifikation ohne Bedeutung ist, daß sie möglicherweise geeignet erscheinen, auch den Beruf des Bfrs bzw seine Tätigkeit zu fördern (Hinweis auf E 19.9.1979, 1378/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130046.X01

Im RIS seit

13.04.1988

Dokumentnummer

JWR_1987130046_19880413X01