Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
84/08/0251
Entscheidungsdatum
30.09.1985
Index
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs3 idF vor 1984/502;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/08/0181 E 30. Mai 1985 RS 3
Stammrechtssatz
Entscheidender Indikator des voraussichtlichen Kundenverlustes einer gefährdeten Apotheke ist der Verlust jener Kunden, die in einem Gebiet wohnen, deren Bevölkerung bisher ihren Heilmittelbedarf in der gefährdeten Apotheke gedeckt hat, ihn aber in Hinkunft voraussichtlich in der neuen Apotheke decken wird. Die Lage der Berufssitze der Ärzte im maßgeblichen Gebiet ist als Indikator für diese Prognose grundsätzlich (von Extremfällen abgesehen, in denen die ärztliche Versorgung auch des der gefährdeten Apotheke nach Errichtung der neuen Apotheke verbleibenden Einzugsgebietes praktisch von Ärzten erfolgt, die in unmittelbarer Nähe der neuerrichteten Apotheke ihren Berufssitz haben) ungeeignet.
Schlagworte
Existenzgefährdung Kundenstock des bisherigen Pächters
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984080251.X04
Dokumentnummer
JWR_1984080251_19850930X04