Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/08/0181

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

83/08/0181

Entscheidungsdatum

30.05.1985

Index

Gesundheitswesen - ApG
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3 idF vor 1984/502

Rechtssatz

Entscheidender Indikator des voraussichtlichen Kundenverlustes einer gefährdeten Apotheke ist der Verlust jener Kunden, die in einem Gebiet wohnen, deren Bevölkerung bisher ihren Heilmittelbedarf in der gefährdeten Apotheke gedeckt hat, ihn aber in Hinkunft voraussichtlich in der neuen Apotheke decken wird. Die Lage der Berufssitze der Ärzte im maßgeblichen Gebiet ist als Indikator für diese Prognose grundsätzlich (von Extremfällen abgesehen, in denen die ärztliche Versorgung auch des der gefährdeten Apotheke nach Errichtung der neuen Apotheke verbleibenden Einzugsgebietes praktisch von Ärzten erfolgt, die in unmittelbarer Nähe der neuerrichteten Apotheke ihren Berufssitz haben) ungeeignet.

Schlagworte

Existenzgefährdung Kundenstock des bisherigen Pächters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983080181.X03

Im RIS seit

21.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2025

Dokumentnummer

JWR_1983080181_19850530X03

Rechtssatz für 84/08/0251

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

84/08/0251

Entscheidungsdatum

30.09.1985

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3 idF vor 1984/502;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/08/0181 E 30. Mai 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Entscheidender Indikator des voraussichtlichen Kundenverlustes einer gefährdeten Apotheke ist der Verlust jener Kunden, die in einem Gebiet wohnen, deren Bevölkerung bisher ihren Heilmittelbedarf in der gefährdeten Apotheke gedeckt hat, ihn aber in Hinkunft voraussichtlich in der neuen Apotheke decken wird. Die Lage der Berufssitze der Ärzte im maßgeblichen Gebiet ist als Indikator für diese Prognose grundsätzlich (von Extremfällen abgesehen, in denen die ärztliche Versorgung auch des der gefährdeten Apotheke nach Errichtung der neuen Apotheke verbleibenden Einzugsgebietes praktisch von Ärzten erfolgt, die in unmittelbarer Nähe der neuerrichteten Apotheke ihren Berufssitz haben) ungeeignet.

Schlagworte

Existenzgefährdung Kundenstock des bisherigen Pächters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984080251.X04

Im RIS seit

15.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1984080251_19850930X04