Ausführungen zur subjektiven Voraussetzung einer Übertretung nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO 1960, nämlich des Wissens oder fahrlässigen Nichtwissens des eingetretenen Sachschadens.Ausführungen zur subjektiven Voraussetzung einer Übertretung nach Paragraph 4, Absatz eins, Litera a und Paragraph 4, Absatz 5, StVO 1960, nämlich des Wissens oder fahrlässigen Nichtwissens des eingetretenen Sachschadens.