Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/01/0095

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/01/0095

Entscheidungsdatum

17.04.1985

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Ist ein Bewerber um die österreichische Staatsbürgerschaft wegen Begehung von zwölf im Verlauf von 22 Jahren begangenen, zum Teil schwerwiegenden Verstößen gegen österreichische strafgesetzliche Bestimmungen verurteilt worden, so liegt, auch wenn er sich in der Folge durch mehrere Jahre wohlverhalten hat, ein Einbürgerungshindernis vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984010095.X02

Im RIS seit

12.05.2004

Dokumentnummer

JWR_1984010095_19850417X02