Verwaltungsgerichtshof
17.04.1985
84/01/0095
Ist ein Bewerber um die österreichische Staatsbürgerschaft wegen Begehung von zwölf im Verlauf von 22 Jahren begangenen, zum Teil schwerwiegenden Verstößen gegen österreichische strafgesetzliche Bestimmungen verurteilt worden, so liegt, auch wenn er sich in der Folge durch mehrere Jahre wohlverhalten hat, ein Einbürgerungshindernis vor.