Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
83/13/0083
Entscheidungsdatum
19.10.1983
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3849/80 E 16. März 1983 VwSlg 5769 F/1983 RS 2
Stammrechtssatz
Im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit besteht für den Abgabepflichtigen die Möglichkeit, zur Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Zieles unterscheidliche Wege zu wählen. Solange die gewählten Wege nicht als mißbräuchlich oder als Scheinhandlungen zu werten sind, hat ihnen grundsätzlich auch die Besteuerung zu folgen. Ein tatsächlich gewählter und abgabenrechtlich zulässiger Weg kann daher auch nicht im Wege der wirtschaftichen Betrachtungsweise in einen anderen Weg umgedeutet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983130083.X02
Dokumentnummer
JWR_1983130083_19831019X02