Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis VS
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 11964 A/1985
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
83/11/0249
Entscheidungsdatum
11.12.1985
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm
KautSchG §3;
KautSchG §4;
Beachte
Besprechung in:
INFAS 1986/6, S 18;
Rechtssatz
Widerspricht ein Darlehensvertrag den Bestimmungen des § 3 KautionsschutzG, so kann sich nur der durch das Verbot des § 4 KautionsschutzG Geschützte auf die daraus resultierende Ungültigkeit des Vertrages berufen; er kann aber auch das Geschäft gelten lassen (Hinweis Krejci in Rummel, ABGB RdZ 249 zu § 879).Widerspricht ein Darlehensvertrag den Bestimmungen des Paragraph 3, KautionsschutzG, so kann sich nur der durch das Verbot des Paragraph 4, KautionsschutzG Geschützte auf die daraus resultierende Ungültigkeit des Vertrages berufen; er kann aber auch das Geschäft gelten lassen (Hinweis Krejci in Rummel, ABGB RdZ 249 zu Paragraph 879,).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983110249.X04
Dokumentnummer
JWR_1983110249_19851211X04