Beim Tatbild des § 14 lit c Tiroler Landes-Polizeigesetz kommt es nicht darauf an, ob derjenige, der die Gelegenheit zur Ausübung der Prostitution oder zur diesbezüglichen Anbahnung gewährt oder verschafft, Eigentümer des diesbezüglichen Gebäudes oder anderer Sachen ist.Beim Tatbild des Paragraph 14, Litera c, Tiroler Landes-Polizeigesetz kommt es nicht darauf an, ob derjenige, der die Gelegenheit zur Ausübung der Prostitution oder zur diesbezüglichen Anbahnung gewährt oder verschafft, Eigentümer des diesbezüglichen Gebäudes oder anderer Sachen ist.