Verwaltungsgerichtshof
27.06.1983
83/10/0105
Beim Tatbild des Paragraph 14, Litera c, Tiroler Landes-Polizeigesetz kommt es nicht darauf an, ob derjenige, der die Gelegenheit zur Ausübung der Prostitution oder zur diesbezüglichen Anbahnung gewährt oder verschafft, Eigentümer des diesbezüglichen Gebäudes oder anderer Sachen ist.