Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1983

Geschäftszahl

83/10/0105

Rechtssatz

Beim Tatbild des Paragraph 14, Litera c, Tiroler Landes-Polizeigesetz kommt es nicht darauf an, ob derjenige, der die Gelegenheit zur Ausübung der Prostitution oder zur diesbezüglichen Anbahnung gewährt oder verschafft, Eigentümer des diesbezüglichen Gebäudes oder anderer Sachen ist.