Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
83/10/0072
Entscheidungsdatum
25.05.1983
Index
L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Tirol
L40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol
Norm
LPolG Tir 1976 §14 litb;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/10/0054 E 14. Februar 1983 RS 1
Stammrechtssatz
Dass ein mündliches - allgemein (nach dem Inhalt) verständliches - Angebot zur Ausübung eines entgeltlichen Geschlechtverkehrs unter den Begriff der "Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution" fällt, liegt auf der Hand, sodass es unerheblich ist, ob dieses Angebot in einem PKW gestellt wurde, welcher sich in Fahrt befunden hat, mag dies im Beschwerdefall auch unter vier Augen erfolgt sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983100072.X02
Dokumentnummer
JWR_1983100072_19830525X02