Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/10/0054

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

83/10/0054

Entscheidungsdatum

14.02.1983

Index

L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Tirol
L40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol

Norm

LPolG Tir 1976 §14 litb;

Rechtssatz

Dass ein mündliches - allgemein (nach dem Inhalt) verständliches - Angebot zur Ausübung eines entgeltlichen Geschlechtverkehrs unter den Begriff der "Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution" fällt, liegt auf der Hand, sodass es unerheblich ist, ob dieses Angebot in einem PKW gestellt wurde, welcher sich in Fahrt befunden hat, mag dies im Beschwerdefall auch unter vier Augen erfolgt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983100054.X01

Im RIS seit

02.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2008

Dokumentnummer

JWR_1983100054_19830214X01

Rechtssatz für 83/10/0072

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/10/0072

Entscheidungsdatum

25.05.1983

Index

L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Tirol
L40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol

Norm

LPolG Tir 1976 §14 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0054 E 14. Februar 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Dass ein mündliches - allgemein (nach dem Inhalt) verständliches - Angebot zur Ausübung eines entgeltlichen Geschlechtverkehrs unter den Begriff der "Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution" fällt, liegt auf der Hand, sodass es unerheblich ist, ob dieses Angebot in einem PKW gestellt wurde, welcher sich in Fahrt befunden hat, mag dies im Beschwerdefall auch unter vier Augen erfolgt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983100072.X02

Im RIS seit

02.12.2004

Dokumentnummer

JWR_1983100072_19830525X02

Rechtssatz für 84/10/0283

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

84/10/0283

Entscheidungsdatum

25.03.1985

Index

L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Tirol
L40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol

Norm

LPolG Tir 1976 §14 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0054 E 14. Februar 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Dass ein mündliches - allgemein (nach dem Inhalt) verständliches - Angebot zur Ausübung eines entgeltlichen Geschlechtverkehrs unter den Begriff der "Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution" fällt, liegt auf der Hand, sodass es unerheblich ist, ob dieses Angebot in einem PKW gestellt wurde, welcher sich in Fahrt befunden hat, mag dies im Beschwerdefall auch unter vier Augen erfolgt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984100283.X03

Im RIS seit

04.02.2005

Dokumentnummer

JWR_1984100283_19850325X03