Verwaltungsgerichtshof
25.03.1985
84/10/0283
GRS wie 83/10/0054 E 14. Februar 1983 RS 1
Dass ein mündliches - allgemein (nach dem Inhalt) verständliches - Angebot zur Ausübung eines entgeltlichen Geschlechtverkehrs unter den Begriff der "Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution" fällt, liegt auf der Hand, sodass es unerheblich ist, ob dieses Angebot in einem PKW gestellt wurde, welcher sich in Fahrt befunden hat, mag dies im Beschwerdefall auch unter vier Augen erfolgt sein.