Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/10/0038

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/10/0038

Entscheidungsdatum

07.11.1983

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

Gesundheitliche Überwachung von Prostituierten 1974 §1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Der spruchmäßige Vorwurf, die Bfrin habe in ihrer Wohnung "mit ihrem Körper gewerbsmäßig Unzucht getrieben, obwohl sie es unterlassen hat, sich vor Beginn dieser Tätigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen", trifft keine Aussage, wodurch die Bfrin das Tatbild verwirklicht habe (die Wiedergabe des Verordnungstextes der Verordnung des BMGuU vom 9.5.1974, Bundesgesetzblatt Nr 314 aus 1974, reicht dafür nicht aus) und trägt demnach den Anforderungen des Paragraph 44 a, Litera a, VStG 1950 nicht hinlänglich Rechnung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983100038.X02

Im RIS seit

14.01.2005

Dokumentnummer

JWR_1983100038_19831107X02