Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
83/07/0020
Entscheidungsdatum
20.09.1983
Index
L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg
Norm
GVGNov Slbg 1973 Art2 Abs5;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/07/0019 E 20. September 1983 VwSlg 11148 A/1983 RS 2
Stammrechtssatz
Ein "flächenmäßiges Großprojekt" im Sinne der Übergangsbestimmung des Art II Abs 5 GVG-Novelle 1973 liegt nur dann vor, wenn es vorweg ein Großprojekt in bauwirtschaftlicher Hinsicht darstellt. Einem Objekt mit lediglich 26 Wohneinheiten mit einer Wohnnutzfläche von etwa 1110 m2, einer zusätzlichen gewerblichen Nutzung auf einer Fläche von etwa 94 m2 und einer verbauten Fläche von lediglich 464 m2 kommt die Eigenschaft eines bauwirtschaftlichen Großprojektes nicht zu (Hinweis E 18.3.1980, 2677/78).Ein "flächenmäßiges Großprojekt" im Sinne der Übergangsbestimmung des Artikel römisch zwei, Absatz 5, GVG-Novelle 1973 liegt nur dann vor, wenn es vorweg ein Großprojekt in bauwirtschaftlicher Hinsicht darstellt. Einem Objekt mit lediglich 26 Wohneinheiten mit einer Wohnnutzfläche von etwa 1110 m2, einer zusätzlichen gewerblichen Nutzung auf einer Fläche von etwa 94 m2 und einer verbauten Fläche von lediglich 464 m2 kommt die Eigenschaft eines bauwirtschaftlichen Großprojektes nicht zu (Hinweis E 18.3.1980, 2677/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983070020.X02
Dokumentnummer
JWR_1983070020_19830920X02