Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind für die Wertung einer Landfläche als Straße nach der StVO nicht die Eigentumsverhältnisse am Straßengrund sondern das ausschließliche Merkmal des Fußgänger- oder Fahrzeugverkehrs entscheidend (Hinweis E 28.11.1966, 1144/65, E 10.3.1977, 0227/76).