Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
82/16/0114
Entscheidungsdatum
13.12.1984
Index
32/06 Verkehrsteuern
Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz
Mangels Einflußmöglichkeit der Beschwerdeführer auf die Gesamtplanung und infolge Fehlens gemeinsamen Handelns der Miteigentümergemeinschaft ist es nicht rechtswidrig, davon auszugehen, daß es nicht die Beschwerdeführer waren, die die fraglichen Wohnstätten geschaffen hatten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982160114.X04
Dokumentnummer
JWR_1982160114_19841213X04